Allgemeine Informationen

Der Gesetzgeber legt durch seine DIN-Vorschriften die Mindestanforderungen von Erste Hilfe Sets und Verbandsmaterialien für die verschiedenen Einsatzbereiche fest. Sowohl im Straßenverkehr als auch in Betrieben, Schulen und Kindergärten und im professionellen Einsatz wird die Einhaltung dieser Normen von den jeweils zuständigen Stellen (BG, Polizei etc) ständig überwacht. Hier können Sie sich über die für Sie zutreffenden Vorschriften informieren.

DIN 13164

KFZ-Verbandkästen/-taschen, KFZ-Kombitaschen

Gesetzliche Mitführpflicht in allen PKW. Die Regelungen finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zu beachten ist die UVV für Firmenfahrzeuge.

 

Busse benötigen 2 x 13164



DIN 13167

Motorrad-Verbandtasche

In Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben, da lt. Verkehrsministerium nicht genügend Stauraum im Motorrad vorhanden.

Achtung! Trotzdem empfehlenswert!

Andere Länder sehen das anders. In Österreich muss jeder Motorradfahrer diese Füllung mitführen.

DIN 13157

Betriebsfüllungen klein

 
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
  1 - 50 Beschäftigte 1 x 13157
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe
  1 - 20 Beschäftigte 1 x 13157
Schulen und Kindergärten
  größenunabhängig 1 x 13157
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen
  1 - 10 Beschäftigte 1 x 13157



DIN 13157| DIN 13160

Schulen und Kindergärten

Die Regelungen finden sich in Heften der gesetzlichen Unfallversicherung GUV 20.26 - 20.38 GUV Sl 8065

(siehe auch folgende Tabelle Arbeitsstätten-Richtlinien)

DIN 13169

Betriebsfüllungen groß

Verwaltungs- und Handelsbetriebe
  51 - 300 Beschäftigte 1 x 13169
  ab 300 Beschäftigte 2 x 13169
  je weitere 300 Beschäftigte 1 x 13169
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe
  21 -101 Beschäftigte zusätzlich 1 x 13169
  ab 101 Beschäftigte 2 x 13169
  je weitere 50 Beschäftigte zusätzlich 1 x 13169
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen
  1 - 50 Beschäftigte 1 x 13169
  ab 51 Beschäftigte 2 x 13169
  je weitere 50 Beschäftigte zusätzlich 1 x 13169