Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Mittel, die zur Erleichterung der Pflege dienen, zur Linderung von Beschwerden beitragen oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Pflegebedürftige haben aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Sind andere Leistungsträger - z.B. die Krankenkasse - für die Finanzierung zuständig, entfällt der Anspruch gegenüber der Pflegekasse

Es gibt folgende zwei Gruppen von Pflegehilfsmitteln:
 
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: z.B. Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel. Diese können Sie über uns - Ihre Adler-Apotheke - beziehen
Technische Pflegehilfsmittel: z.B. Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene, Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität, Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden



Grundvorraussetzung: der Angehörige wird zu Hause gepflegt

Da Pflegehilfsmittel ergänzende Leistungen der häuslichen Pflege sind, setzt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel eine Pflege im häuslichen Bereich voraus. Bei einem Aufenthalt im Pflegeheim scheidet deshalb eine Kostenübernahme zu Lasten der Pflegeversicherung aus. In diesem Fall muss das Pflegeheim die benötigen Hilfsmittel bereitstellen. 

Muss für einen Anspuch auf Pflegehilfsmittel eine Einstufung in einer Pflegestufe vorliegen?

Der Anspruch auf Gewährung von Hilfsmitteln besteht unabhängig von der Pflegestufe, so dass alle zumindest erheblich Pflegebedürftigen Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln haben.Im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der Pflegeversicherung ist die Anspruchshöhe auch nicht nach Pflegestufen gestaffelt.

Die Entscheidung über die Gewährung von Pflegehilfsmitteln trifft die Pflegekasse, und zwar im Regelfall aufgrund einer Begutachtung. Eine Verordnung durch den Hausarzt reicht nicht aus. 

Wie viel Geld steht dem Pflegebdürftigen zu?

Viele Leistungen der Pflegeversicherung sind in der Höhe begrenzt. Dies gilt auch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die bis zu einer Höhe von 31 Euro übernommen werden. Bei den übrigen Pflegehilfsmittel gibt es - von einer Zuzahlung abgesehen - keine Kostenbegrenzung. 

Unser Service als Fachhandel !

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags zur Kostenübernahme von "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmitteln" (z.B. Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel).

Bei Genehmigung durch Ihre Pflegekasse können wir Ihnen dann bestimmte - zum Verbrauch bestimmte - Pflegehilfsmitteln bargeldlos abgeben. Die Abrechnung & Dokumentation gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.